Öffentliche Vorführungen

Mit der Bezahlung der vereinbarten Lizenzgebühr erkennt der Lizenznehmer folgende Bedingungen an:

1. Die Lizenz gilt für jeweils eine öffentliche Aufführung. Weitere Aufführungen sind gesondert zu beantragen.
2. Der Lizenznehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
a) keine Kopien des Films angefertigt werden
b) während der Vorführung keine Mitschnitte (Video oder Audio) gemacht werden.
Jede weitere Nutzung oder Verfügbarmachung außerhalb der genehmigten Vorführung ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Lizenznehmer.
3. Die für die Aufführung überlassene Filmkopie verbleibt im Eigentum der Couverto Film GmbH & Co. KG und ist, solange nichts anderes vereinbart wurde, nach der Aufführung innerhalb einer Woche zurückzugeben bzw. ist der Download entsprechend zu löschen.
4. Davon abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen einer schriftliche Bestätigung durch die Couverto Film GmbH & Co. KG (per Brief oder Email).